CSSCT: Gesundheits- und Arbeitsschutzkommission in Frankreich
Am 1. Januar 2020 wurden die Sozial- und Wirtschaftskomitees in Frankreich zu einer einzigen Organisation der Arbeitnehmervertretung, dem CSE, zusammengeführt.
Dabei wurden Personalvertretung (DP), Betriebsrat (CE) und das Komitee für Gesundheits- und Arbeitsschutz (CHSCT) unter einem Dach vereint. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind vielfältig.
Bestimmte Themenbereiche werden von einer speziellen Kommission bearbeitet, der neue Gesundheits- und Arbeitsschutzkommission CSSCT, die das CHSCT ersetzt.
Doch was zeichnet die CSSCT nach der Namensänderung aus? Ist sie zwingend vorgeschrieben? Wie kommuniziert die CSSCT mit dem CSE?
Hier einige Antworten:
Einrichtung, Befugnisse und Funktion der CSSCT
Die Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz ist im CSE angesiedelt und muss unter folgenden Bedingungen eingerichtet werden:
- In Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern
- In Einrichtungen mit mindestens 300 Mitarbeitern
- In Einrichtungen, die unter Artikel L. 4521-1 des französischen Arbeitsgesetzes fallen (zum Beispiel: Einrichtungen, die mindestens eine kerntechnische Anlage umfassen, unter die Seveso-Richtlinie fallen usw.).
Die Befugnisse werden der CSSCT ganz oder teilweise von dem CSE übertragen (mit Ausnahme von Beratungsbefugnissen und dem Einsatz von Experten).
Die Mitglieder (mindestens 3) stammen aus dem CSE und werden von diesem ernannt. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber.
Die operativen Aspekte werden durch einen Mehrheitsbeschluss des Unternehmens bestimmt:
- Anzahl der Vertreter und Bedingungen ihrer Ernennung
- Die vom CSE an die Kommission übertragenen Aufgaben
- Die Arbeitsmethoden (vor allem Stunden der Delegierung und Schulungsmethoden) sowie zugewiesene Ressourcen
Um ihre Aufgaben korrekt auszuführen, werden die CSSCT-Mitglieder geschult:
- 5 Tage in Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern
- 3 Tage in Unternehmen mit weniger als 300 Mitarbeitern
Bessere Kommunikation zwischen CSE und CSSCT
Die CSSCT ist ein Ort, an dem Themen mit Bezug zu Gesundheits- und Arbeitsschutz besprochen werden. Sie ist dem CSE direkt berichtsverpflichtet.
Ähnlich wie bei den anderen Kommissionen und Arbeitsgruppen unter dem Dach des CSE werden die Beschlüsse der CSSCT an das CSE übermittelt, das diese dann effektiv umsetzt. Aber was übermittelt die CSSCT an das CSE?
Im Gegensatz zum CSE-Protokoll ist der CSSCT-Bericht (einer Kommission oder einer Arbeitsgruppe) nicht obligatorisch, aber empfohlen. Es gibt daher keinen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit bereits erfolgten Debatten in der CSSCT.
Für einen guten Informationsfluss an alle vom CSE ernannten offiziellen Positionen sind schriftliche Dokumente wichtig. Die Form (vollständig oder als Zusammenfassung) wird von den gewählten Vertretern bestimmt. In jedem Fall werden in dem schriftlichen Dokument alle besprochenen Punkte aufgegriffen, um den Inhalt der Debatten wiederzugeben.
Acolad, Spezialist für die Erstellung solcher Besprechungsdokumente, unterstützt viele Kunden bei der Berichterstellung oder der Zusammenfassung von Debatten wie denen des CSE oder der CSSCT. Unsere Redakteure nehmen auf Wunsch direkt oder remote an den Debatten teil, können die Protokolle aber auch aus Aufnahmen erstellen.
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